Garantiebedingungen
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler. Im Garantiefall stellen wir nach einer Prüfung des Sachverhalts die beanstandeten Teile für einen Austausch zur Verfügung
  Großgeräte Trampolinrahmen:  5 Jahre (ab Kaufdatum) 
   Alle anderen Geräte:  2 Jahre (ab Kaufdatum) 
 
 
   Alle anderen Teile (Verschleißteile):  keine Garantie 
   Voraussetzungen für die Garantiegewährung sind u.a.:  
 
 
 - Ausreichender und schriftlichen Nachweis über einen Fehler/Mangel eines Produkts (durch Bilddokumentation mit genauer Schadenbeschreibung)
- Vollständige und nachprüfbare Angaben zum Reklamationsfall
- Frühzeitige Meldung an Eurotramp oder den entsprechenden Vertriebspartner
- Bestätigung durch Eurotramp, dass die Voraussetzungen für einen Garantiefall erfüllt sind
- Durchführung von regelmäßigen Wartungen und Inspektionen
- Stopp des Übungsbetriebs bei einem festgestellten Mangel bis zur Klärung des Sachverhalts
- Nachweis der Seriennummer auf dem Produktetikett
  Die Herstellergarantie ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn:  
 - Verschleißteile wie Federn, Sprungtuch, Fußbodenschoner u.a. im Lauf der Zeit typische, nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.
- Das Trampolin von anderen als Eurotramp - Trampoline Kurt Hack GmbH oder seiner offiziellen Handelspartner repariert oder in sonstiger Weise nicht fachgerecht bearbeitet wurde.
- Wenn bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten keine Originalersatzteile verwendet wurden und/oder es sich um eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Trampolins handelt.
- Der Schaden durch unsachgemäßen, nicht bestimmungsorientierten Gebrauch oder Lagerung oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurde.
- Das Trampolin durch äußere Einwirkung beschädigt wurde.